
Webinar: Update Elternkarenz – 14. Oktober 2019
Am 2. Juli wurde im Nationalrat einstimmig eine Änderung des § 15f MSchG beschlossen, der nun vorsieht, dass die Zeiten der Karenz ab dem 1. August 2019 im vollen Umfang auf alle Ansprüche von DienstnehmerInnen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit bemessen, anzurechnen sind. Ebenfalls neu ist der Anspruchauf das sog „Papamonat“.
Daraus ergeben sich rechtliche Fragen: Welche Zeiten sind künftig anrechenbar und auf welche dienstzeitabhängigen Ansprüche? Was ist bei der Novelle des Väterkarenzgesetzes zu beachten? Kann es zu Diskriminierungsproblemen kommen?
Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak informiert in diesem ersten Webinar zum Thema über alle Änderungen und berät in Praxisfragen.