
Event: Die EuGH-Entscheidung zum Fall Andritz – 21.11.2019
Können noch Millionenstrafen nach dem LSD-BG verhängt werden?
Die Konsequenzen aus der Andritz-Entscheidung des EuGH sind wohl dramatisch. Strafbehörden können wohl keine (sehr hohen) Strafen nach LSD-BG bei
Auslandssachverhalten mehr verhängen, der Gesetzgeber ist zur Reparatur des LSD-BG verpflichtet. Für Unternehmer, die grenzüberschreitend Arbeitskräfte einsetzen und deren Geschäftsführer/verantwortliche Beauftragte stellt sich nunmehr die Frage: Welche konkreten Sachverhalte bzw Verwaltungsstrafnormen sind betroffen? Was ist mit anhängigen Verfahren, was mit bereits verhängten Strafen?
Nachdem das LSD-BG Arbeitsrecht und öffentliches Recht verbindet, laden wir Sie zu einer Diskussion mit Univ. Prof. Dr. Konrad Lachmayer und Dr. Katharina-Körber Risak ein.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Wann: Donnerstag, 21. November 2019, 18:00
Wo: Festsaal des Hotel Imperial, Kärntner Ring 16, 1015 Wien
Um Anmeldung bis 30. Oktober wird gebeten unter office@koerber-risak.at.